Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Pflichtversicherung, sollte aber im Eigeninteresse eines Jeden, der darauf angewiesen ist, mit Arbeit sein Geld zu verdienen abgeschlossen werden. Sie wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vorhanden, bekommt er nur geringe staatliche Leistungen, die nicht wirklich zum Leben reichen.
Zum 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Leistung in Bezug auf die Berufsunfähigkeit
enorm eingeschränkt: für nach dem 1. Januar 1961 geborene Bürger wurde die
Berufsunfähigkeitsrente komplett aus der gesetzlichen Rentenversicherung herausgenommen.
Für vor dem 1. Januar 1964 geborene anspruchsberechtigte Personen wurde die
Berufsunfähigkeitsrente von zwei Drittel auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente
reduziert.
Gilt eine Person als vermindert Erwerbsfähig, wird eine abgestufte Rente gezahlt, die dem Restleistungsvermögen am Arbeitsmarkt entspricht. Rücksicht auf Ausbildung oder Qualifikation wird nicht genommen. Es muss jede Tätigkeit angenommen werden, die der Anspruchsberechtigte ausführen kann. Die Tätigkeit führt zur Minderung auml;tigkeit führt zur Minderung